Stand Oktober 2026 · Zahlen aus amtlichen Quellen geprüft

Ein Baby kommt.
Wir sortieren den Rest.

Elterngeld, Kindergeld, Mutterschutz, Elternzeit: verständlich erklärt, mit den aktuellen Zahlen und direkten Links zu den zuständigen Stellen.

259 €Kindergeld je Kind/Monat
14 MonateBasiselterngeld
1 WocheFrist Standesamt
Fristenrechner

Ihre wichtigsten Termine auf einen Blick

Geben Sie den voraussichtlichen Entbindungstermin ein. Die Daten werden nur in Ihrem Browser berechnet, nichts wird übertragen.

Mutterschutz beginnt–6 Wochen vor dem Termin
Mutterschutz endet (frühestens)–8 Wochen nach der Geburt, bei Mehrlingen/Frühchen länger
Standesamt melden bis–innerhalb 1 Woche nach der Geburt
Elternzeit anmelden, spätestens–7 Wochen vor Beginn, Beginn direkt nach dem Mutterschutz angenommen
Elterngeld beantragen bis–rückwirkend werden max. 3 Monate gezahlt
Kindergeld beantragen bis–rückwirkend werden max. 6 Monate gezahlt

Rechnung ab dem eingegebenen Termin. Der tatsächliche Geburtstag weicht meist ab; die Fristen laufen ab dem echten Geburtstag. Elterngeld und Kindergeld am besten sofort nach der Geburt beantragen.

Der Ablauf

Was wann zu tun ist

Vier Phasen, ein roter Faden. So behalten Sie die Prioritäten im Blick und es verfällt nichts.

1

Schwangerschaft

Rechtzeitig informieren

  • Arbeitgeber informieren
  • Mutterschutz & Kündigungsschutz kennen
  • Elternzeit planen
2

Geburt

Die ersten 7 Tage

  • Standesamt (1 Woche)
  • Krankenkasse informieren
  • Vaterschaft / Sorgerecht klären
3

Erste 3 Monate

Anträge stellen

  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Elternzeit anmelden
4

Erstes Jahr

Absichern & planen

  • Kita-Platz sichern
  • Reisepass fürs Kind
  • Vorsorge & Absicherung
Leistungen

Das steht Ihnen zu – mit aktuellen Zahlen

Alle Beträge sind auf Seiten des Bundes und der Länder geprüft. Jede Karte führt direkt zur zuständigen Stelle.

Kindergeld

259 € je Kind / Monat

Für jedes Kind gleich hoch, unabhängig vom Einkommen. Antrag online bei der Familienkasse. Rückwirkend gibt es bis zu 6 Monate.

Für 2027 sind 267 € geplant. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Kindergeld bei der Familienkasse →

Elterngeld

300–1.800 € pro Monat

Basiselterngeld ersetzt meist 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens. In Baden-Württemberg ist die L-Bank zuständig, der Antrag geht am schnellsten online.

Elterngeld bei der L-Bank →

Mutterschutz & Mutterschaftsgeld

6 + 8 Wochen

Krankenkasse zahlt bis 13 € pro Tag, der Arbeitgeber stockt auf. Privat oder familienversichert: bis 210 € einmalig vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Mutterschaftsleistungen im Familienportal →

Elternzeit

36 Monate je Elternteil

Anmeldung in Textform, z. B. per E-Mail, 7 Wochen vor Beginn. Teilzeit bis 32 Stunden pro Woche. Kündigungsschutz ab Anmeldung.

Elternzeit im Familienportal →

Steuern

6.828 € Kinderfreibetrag

Zusätzlich 2.928 € Freibetrag für Betreuung und Erziehung (gemeinsam veranlagt). Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist.

Steuerentlastungen im Familienportal →

Kinderzuschlag

bis 297 € je Kind / Monat

Für Familien mit kleinem Einkommen. Das Bruttoeinkommen muss mindestens 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) betragen.

Kinderzuschlag bei der Familienkasse →
Elterngeld-Planer

14 Monate – wie teilen Sie auf?

Schieben Sie die Regler. Jeder Elternteil kann 2 bis 12 Basismonate nehmen, gemeinsam gibt es 14 Monate.

150–900 €ElterngeldPlus pro Monat: halbe Höhe, doppelte Dauer
175.000 €Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen)
Elternteil AElternteil Bnicht belegt
Die Details

Alles Wichtige zum Aufklappen

Voraussetzungen, Fristen, Unterlagen und Stolperfallen zu jedem Thema.

Mutterschutz & Mutterschaftsgeld
  • Die Schutzfristen beginnen 6 Wochen vor dem errechneten Termin und enden in der Regel 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingen, Frühgeburt, Geburtsgewicht unter 2.500 g oder Behinderung des Kindes ist die Frist nach der Geburt länger (mit Nachweis).
  • Die Schwangerschaft sollten Sie dem Arbeitgeber mitteilen, sobald Sie sie kennen, und den voraussichtlichen Entbindungstermin nennen. So hat er Zeit, die Vertretung zu planen. Das gilt auch für Minijobs und Ausbildung.
  • Kündigungsschutz besteht ab Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Schutzfrist nach der Geburt, mindestens aber 4 Monate danach (§ 17 Mutterschutzgesetz). Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft kennen oder sie innerhalb von 2 Wochen nach Zugang einer Kündigung erfahren.
  • Seit 1. Juni 2025 gibt es Mutterschutz auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche (gestaffelt bis zu 2, 6 oder 8 Wochen).
  • Gesetzlich versichert und angestellt: Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen (bis 13 € pro Tag), der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss bis zum bisherigen Nettogehalt.
  • Privat oder familienversichert mit Beschäftigung: einmalig bis 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung, dazu ggf. Arbeitgeberzuschuss.
  • Selbstständige: Anspruch hängt von Krankenversicherung und Krankentagegeld bzw. Krankengeld-Absicherung ab. Prüfen Sie das früh.

Unterlagen: Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin (Arzt oder Hebamme), nach der Geburt die Geburtsurkunde.

Mutterschaftsleistungen (Familienportal) · Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung · Mutterschutzgesetz

Elternzeit
  • Jeder Elternteil hat pro Kind Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit, längstens bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag. Bei der Mutter zählt der Mutterschutz nach der Geburt mit.
  • Anmeldung beim Arbeitgeber: spätestens 7 Wochen vor Beginn (bis zum 3. Geburtstag des Kindes), 13 Wochen vor Beginn für Zeiten zwischen 3. und 8. Geburtstag. Die Form ist Textform, eine E-Mail genügt. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber trotzdem nach eigenen Formularen, und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
  • Bis zu 3 Zeitabschnitte pro Elternteil. Zwischen 3. und 8. Geburtstag lassen sich höchstens 24 Monate nehmen.
  • Teilzeit während der Elternzeit: 15 bis 32 Wochenstunden (Durchschnitt im Monat). Voraussetzung sind u. a. mehr als 15 Beschäftigte und mehr als 6 Monate Betriebszugehörigkeit.
  • Besonderer Kündigungsschutz ab Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor Beginn (bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag 14 Wochen).
  • Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Resturlaub verfällt in der Elternzeit nicht.

Elternzeit (Familienportal) · Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Elterngeld, ElterngeldPlus & Partnerschaftsbonus
  • Basiselterngeld: 300 bis 1.800 € pro Monat. Berechnet werden 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens (angesetzt höchstens 2.770 € netto). Bei einem Netto unter 1.240 € steigt der Satz, bei unter 1.000 € bis auf 100 %.
  • Dauer: 14 Monate gemeinsam, jeder Elternteil 2 bis 12 Monate. Beide zusammen können den Basiselterngeld-Bezug in nur einem Monat gleichzeitig nehmen (Geburten ab 1. April 2024), mit Ausnahmen für Frühgeborene, Mehrlinge und Kinder mit Behinderung.
  • ElterngeldPlus: 150 bis 900 € pro Monat, 1 Basismonat entspricht 2 Plus-Monaten, möglich bis zum 32. Lebensmonat. Sinnvoll bei Teilzeit.
  • Partnerschaftsbonus: 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile parallel 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Geschwisterbonus: +10 %, mindestens 75 € (Basis). Mehrlinge: +300 € je weiterem Kind (Basis).
  • Einkommensgrenze: kein Anspruch bei über 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen vor der Geburt (Geburten ab 1. April 2025).
  • Mutterschaftsgeld wird angerechnet: Die Monate mit Mutterschaftsleistungen zählen als Basiselterngeld-Monate der Mutter.
  • Selbstständige: Maßgeblich ist der Gewinn laut letztem Steuerbescheid.
  • Steuern: Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz. Eine Steuererklärung ist dann Pflicht.
  • Antrag: erst nach der Geburt, am besten direkt und innerhalb der ersten 3 Lebensmonate. Rückwirkend werden höchstens 3 Monate gezahlt. Die L-Bank empfiehlt, das unterschriebene Formular innerhalb der ersten 4 Lebensmonate einzureichen, wenn Zahlungen ab dem Geburtstag erfolgen sollen.
  • Unterlagen: Geburtsurkunde (für Elterngeld), Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen bzw. Steuerbescheid), Bescheid der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld, Nachweis der Elternzeit, bei Teilzeit Arbeitszeitbestätigung.
Prüfen Sie Ihre Aufteilung vorher: Einmal beantragte Monate sind nur begrenzt änderbar.

Elterngeld bei der L-Bank (Baden-Württemberg) · Elterngeld-FAQ (Familienportal) · Elterngeld beantragen (service-bw)

Kindergeld
  • 259 € pro Kind und Monat (seit Januar 2026). Seit 2023 für alle Kinder gleich hoch.
  • Anspruch bis zum 18. Geburtstag, danach unter bestimmten Voraussetzungen länger (z. B. Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre). Das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle.
  • Beantragt wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, online ist es am einfachsten (mit BundID ohne Unterschrift). Unterlagen: Geburtsurkunde, Steuer-ID von Kind und Eltern, Bankverbindung.
  • Rückwirkend wird bis zu 6 Monate gezahlt, deshalb nicht warten.
  • Gezahlt wird in der Regel an einen Elternteil. Die Familienkasse passt Beträge bei Erhöhungen automatisch an.

Kindergeld online beantragen · eServices der Familienkasse · Antragsformular KG1 (PDF)

Kinderzuschlag & Unterstützung bei kleinem Einkommen
  • Bis zu 297 € pro Kind und Monat, zusätzlich zum Kindergeld. Bewilligt wird für 6 Monate, danach ist ein neuer Antrag nötig.
  • Voraussetzungen: Sie erhalten Kindergeld für das Kind, das Kind ist unter 25 und lebt bei Ihnen, das Bruttoeinkommen liegt bei mindestens 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) und Ihr Einkommen reicht mit Kinderzuschlag aus, um ohne Bürgergeld auszukommen.
  • Mit Kinderzuschlag können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden (z. B. Schulbedarf, Essen in Kita/Schule).
  • Der KiZ-Lotse der Familienkasse prüft unverbindlich, ob ein Anspruch besteht.

Kinderzuschlag verstehen · Kinderzuschlag beantragen

Steuern: Freibeträge, Betreuungskosten, Alleinerziehende
  • Kinderfreibetrag 2026: 6.828 € je Kind (3.414 € je Elternteil) plus 2.928 € für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (1.464 € je Elternteil).
  • Kindergeld und Freibetrag gibt es nicht doppelt: Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung). Dazu gehört pro Kind die Anlage Kind.
  • Betreuungskosten (Kita, Tagesmutter): 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr, für Kinder bis 14 Jahre. Es zählen nur Rechnungen mit Überweisung.
  • Alleinerziehende: Entlastungsbetrag 4.260 € pro Jahr, plus 240 € für jedes weitere Kind. Steuerklasse II muss beim Finanzamt beantragt werden.
  • Steuer-ID: Ihr Kind erhält sie automatisch kurz nach der Geburt per Post. Sie wird u. a. für Kindergeld und Steuererklärung gebraucht.
  • Geplant (noch nicht beschlossen): Der Kinderfreibetrag soll 2027 auf 7.128 € steigen, das Kindergeld auf 267 €.

Steuerentlastungen für Familien · Kinderbetreuungskosten absetzen

Standesamt, Namen & Sorgerecht
  • Die Geburt muss innerhalb 1 Woche beim Standesamt angezeigt werden. Bei Klinik- oder Geburtshausgeburt übernimmt das die Einrichtung, bei Hausgeburt bringen Sie die Bescheinigung der Hebamme selbst vorbei.
  • Den Vornamen geben Sie bei der Anmeldung an. Ist bis dahin noch kein Name gewählt, muss er innerhalb von 1 Monat gemeldet werden.
  • Die Geburtsurkunde brauchen Sie für Elterngeld, Mutterschaftsgeld und die Krankenkasse. Bestellen Sie sie gleich mehrfach.
  • Verheiratete Eltern: Das gemeinsame Sorgerecht besteht automatisch.
  • Nicht verheiratete Eltern: Die Mutter hat zunächst das alleinige Sorgerecht. Der Vater braucht die Vaterschaftsanerkennung (Standesamt oder Jugendamt) und die Sorgeerklärung (Jugendamt oder Notar). Beides ist schon vor der Geburt möglich.
  • Der Familienname des Kindes richtet sich nach Ehename, Sorgerecht und Ihrer Wahl; einigen Sie sich innerhalb eines Monats.

Anmeldung beim Standesamt · Vaterschaftsanerkennung · Namens- und Sorgerecht

Krankenversicherung & Kinderkrankentage
  • Gesetzlich: Kinder sind in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn sie keine eigene Versicherung haben und nicht über der Einkommensgrenze (603 € im Monat, 2026) liegen. Melden Sie das Kind direkt nach der Geburt bei der Krankenkasse an, mit der Geburtsurkunde.
  • Ausnahme: Ist ein Elternteil privat versichert und verdient dauerhaft mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil und über der Versicherungspflichtgrenze, ist die Familienversicherung ausgeschlossen.
  • Privat: Fragen Sie Ihren Versicherer nach der Frist für die Anmeldung des Neugeborenen. Bei vielen Tarifen ist eine Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung nur möglich, wenn das Kind innerhalb von meist 2 Monaten nach der Geburt angemeldet wird und ein Elternteil schon eine Mindestzeit beim Versicherer versichert ist. Die Frist ist meist nicht verlängerbar, das gilt auch für Zusatzversicherungen. Klären Sie das am besten schon in der Schwangerschaft.
  • Kinderkrankentage 2026: Gesetzlich versicherte Eltern haben je Elternteil und Kind 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld (Alleinerziehende 30), bei mehreren Kindern höchstens 35 bzw. 70 Tage. Gezahlt werden meist 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts, das Kind muss unter 12 sein. Wichtig: Die erhöhten Tage gelten gesetzlich nur für das Kalenderjahr 2026. Ohne neue Regelung gelten ab 2027 wieder 10 Tage je Elternteil und Kind (Alleinerziehende 20), höchstens 25 bzw. 50. Ob verlängert wird, ist noch offen.

Familienversicherung (Bundesgesundheitsministerium) · Kinderkrankengeld

Kita-Platz & Betreuung
  • Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita oder in der Kindertagespflege.
  • In vielen Städten sind die Plätze knapp. Melden Sie Ihr Kind früh bei der Kommune oder dem Jugendamt an, oft schon während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt.
  • Kosten für Kita oder Tagesmutter sind steuerlich absetzbar (siehe Steuern).
  • Der gesetzliche Unfallschutz gilt in der Kita und auf dem Weg dorthin. Bei Tagespflege greift er in der Regel, wenn die Betreuung über das Jugendamt läuft.

Betreuung für Kleinkinder (Familienportal) · Unfallschutz in der Kita (DGUV)

Reisepass & Ausweis fürs Kind
  • Den Kinderreisepass gibt es seit 1. Januar 2024 nicht mehr. Für Reisen außerhalb der EU brauchen Kinder einen regulären Reisepass. Alte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Datum gültig und können nicht verlängert werden.
  • Ein Reisepass für Personen unter 24 Jahren kostet 37,50 € und ist 6 Jahre gültig.
  • Beantragt wird bei der Stadt oder Gemeinde, das Kind muss in der Regel persönlich erscheinen (Gesicht ändert sich bei Babys schnell, daher nicht zu früh beantragen).
  • Beide Elternteile müssen zustimmen, bringen Sie beide Ausweise mit. Für manche Länder sind zusätzliche Einreiseregeln zu beachten.

Reisepässe und Personalausweise (Auswärtiges Amt)

Vorsorge fürs Kind & Riester-Kinderzulage
  • Riester: Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es 300 € Kinderzulage pro Jahr, solange Kindergeld gezahlt wird und der Mindesteigenbeitrag stimmt. Bei verheirateten Eltern wird die Zulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag dem Vater. Melden Sie das Kind rechtzeitig Ihrem Anbieter.
  • Reform der privaten Altersvorsorge: Sie ist seit Mai 2026 in Kraft, die neuen Produkte (Altersvorsorgedepot) sollen ab 1. Januar 2027 verfügbar sein. Die volle Kinderzulage von 300 € soll künftig schon ab 25 € Sparbeitrag im Monat gezahlt werden. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter.
  • Frühstartrente: Geplant sind 10 € pro Monat vom Staat für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, zunächst für den Jahrgang 2020. Das Kabinett hat den Entwurf am 12.08.2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn beraten (Anhörung am 05.10.2026). Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Geplant ist das Inkrafttreten zum 01.01.2027, die Förderung soll rückwirkend ab 2026 gelten.

Riester-Zulagen (Deutsche Rentenversicherung) · Reform der privaten Altersvorsorge · Frühstartrente (Bundestag)

Und der zweite Elternteil? Freistellung nach der Geburt

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung direkt nach der Geburt („Familienstartzeit“) gibt es in Deutschland derzeit nicht. Möglich sind je nach Arbeitgeber oder Tarifvertrag Sonderurlaub, Urlaub oder Elternzeit. Fragen Sie rechtzeitig nach und teilen Sie den Entbindungstermin mit.

Checkliste

Zum Abhaken

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0 von 0 erledigt

Vor der Geburt

Nach der Geburt

Absichern & Vorsorgen

Was der Staat nicht abdeckt

Der gesetzliche Unfallschutz gilt für Kinder nur in Kita, Schule und auf dem Weg dorthin, nicht in der Freizeit und zu Hause. Auch für Ihre eigene Familiensituation lohnt sich ein Blick. Diese Themen besprechen wir gern persönlich:

PrivathaftpflichtNeugeborenes mitversichern, bei vielen Tarifen ohne Mehrbeitrag. Bitte Bedingungen prüfen.
Unfall & InvaliditätAbsicherung für Freizeit und Zuhause und für den Fall einer dauerhaften Beeinträchtigung.
Vorsorge fürs KindRiester-Kinderzulage, Sparen für die Zukunft, auch für Großeltern, Tanten und Onkel.
Absicherung der ElternEinkommen bei Berufsunfähigkeit oder Todesfall, Testament, Vormund.

Wir gehen es gemeinsam durch.

In einem persönlichen Gespräch klären wir, was für Ihre Familie jetzt wirklich wichtig ist. Unverbindlich, bei Ihnen vor Ort, bei mir im Büro oder per Video.

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Christopher KoppVermögensberater
Geschäftsstelle für Deutsche Vermögensberatung
Ostergasse 1, 71706 Markgröningen

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